Allgemeine Geschäftsbedingungen ApartmentsInWien


Allgemeine Geschäftsbedingungen ApartmentsInWien

 

§ 1 Geltungsbereich

Es werden komplett eingerichtete Ferienapartments zum Zwecke der Beherbergung von Gästen vermietet.

Als Gast gilt im Zweifelsfall der Besteller, auch wenn er für andere Personen bestellt oder mitbestellt hat.

Im Mietpreis sind sämtliche Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung, die wöchentliche Reinigung und der Wechsel von Bettwäsche und Handtüchern, sowie die gesetzliche Umsatzsteuer und die Ortstaxe inkludiert.

Die Ferienwohnungen sind Nichtraucherwohnungen.

Das Mitbringen von Haustieren ist auf Anfrage gestattet. Der Gast hat für eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privathaftpflichtversicherung zu sorgen, die mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt.

§ 2 Vertragsabschluss

Der Beherbergungsvertrag kommt mit Zahlung der vereinbarten Anzahlung durch den Gast/ Besteller zustande und wird unter den hier angeführten AGB´s abgeschlossen.

Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

 

§ 3 Anzahlung, Zahlungsmethoden

Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt. Die Bankspesen der Überweisung gehen zu Lasten des Bestellers.

Die Apartmentmiete ist bei Schlüsselübergabe in vollem Umfang fällig. Bei Buchungen von mehr als 2 Monaten kann die Bezahlung auch monatlich im Voraus erfolgen.

Es werden Barzahlung in Euro und Banküberweisungen akzeptiert.

 

§ 4 Buchungs- und Stornobedingungen

Die Mindestbuchungsdauer beträgt mit Ausnahme von Ostern, Weihnachten und Neujahr 2 Nächte.

 

Rücktritt durch den Beherberger

Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

 

Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr

Bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr mittels einseitiger und eindeutiger, schriftlicher Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.

Danach ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

– bis 7 Tage vor dem Ankunftstag 60 % vom gesamten Arrangementpreis;

– in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.

Bis 14 Tage vor
Ankunft
14 Tage bis 1 Woche in der letzten Woche
keine Stornogebühren 60% 90%

 

Bei „No Show“ (Kunde erscheint am Ankunftstag nicht) sind 100% des Arrangementpreises zu entrichten.

Bei einer vorzeitigen Abreise des Gastes gelten die o.a. Bestimmungen analog.

 

§ 5 Ankunfts- und Abreisemodalitäten

Anreise/ Check-In ist ab 9:00 möglich, jedoch kann nicht garantiert werden, dass das Apartment vor 14:00 fertig gereinigt ist.

Es wird um Bekanntgabe der Ankunftszeit (ca. Terminvereinbarung) ersucht, damit ich Sie begrüßen darf, Ihnen das Apartment zeigen und die Schlüssel übergeben kann.

Abreise/ Check-Out –
Der Gast kann das Apartment bis 11:00 nutzen. Wird die Check-Out Zeit ohne gesonderte Vereinbarung nicht eingehalten, muss eine weitere Nacht in Rechnung gestellt werden.

 

§ 6 Pflichten des Unterkunftsgebers

Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume des Beherbergungsbetriebes. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß der Hausordnung auszuüben.

 

Beistellung einer Ersatzunterkunft

Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn das Apartment auf Grund von Mängeln, Wartungsarbeiten oder anderen betrieblichen Erfordernissen nicht bewohnbar oder verfügbar geworden ist, oder bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

Vorrangig wird ein anderes Apartment des Unterkunftgebers angeboten, das mindestens gleich groß ist und mindestens ebensoviel wie das ursprüngliche Apartment kostet, wobei der Preis des ursprünglich gebuchten Apartments verrechnet wird.

Ist kein solches Apartment verfügbar, wird versucht, dem Kunden ein adäquates Alternativangebot zu vergünstigten Konditionen zu machen. Der Kunde kann eines der Alternativangebote auswählen oder kostenlos stornieren. ApartmentsInWien garantiert in diesem Fall die Rückerstattung aller nicht konsumierten Zahlungen.

Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.

 

§ 7 Pflichten des Unterkunftsnehmers

Meldepflicht

Das österreichische Meldegesetz schreibt vor, dass jeder Unterkunftsnehmer polizeilich gemeldet wird.

Zu diesem Zweck muss jeder Gast vor Apartmentbenutzung ein dafür vorgesehenes Gästeblatt wahrheitsgemäß ausfüllen und unterschreiben. Ehepartner und Kinder können miterwähnt werden und müssen kein eigenes Gästeblatt ausfüllen.

Die Gästeblätter werden vom Unterkunftgeber verwahrt und – außer an die Inspektoren der Hotelpolizei – nicht an Dritte weitergegeben.

Jeder Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass ausschließlich Personen im Apartment nächtigen, die ein solches Gästeblatt ausgefüllt haben.

 

Sonstige Pflichten

Der Gast muss nach vorherigem Aviso bzw. bei „Gefahr in Verzug“ jederzeit dem Unterkunftgeber bzw. von ihm beauftragten Handwerkern Zutritt gewähren um
Inspektionen, Reinigungen oder Reparaturen durchzuführen. Der Beherberger trägt selbstverständlich dafür Sorge, die Privatsphäre des Gastes soweit wie möglich zu wahren.

Der Gast hat die Pflicht, das Apartment und dessen Einrichtung und Inventar pfleglich zu behandeln, als wäre es sein Eigentum.

Der Gast übernimmt alle Kosten für die Behebung von Schäden, die von ihm mutwillig oder durch unsachgemäße Behandlung herbeigeführt werden (z.B.: Brandspuren, Beschädigung oder grobe Verschmutzung von Möbeln/Textilien, Glasbruch, etc.) in voller Höhe.

Bei Verlust eines Schlüssels muss der Gast die Kosten für den Einbau eines neuen Schlosses inklusive 5 Schlüssel übernehmen.

 

Sonstiges

Das Apartment darf nicht an andere Personen weitervermietet bzw. untervermietet werden.

Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Eigentum oder Verletzungen und Erkrankungen des Gastes.

Es wird empfohlen die Apartments ordnungsgemäß zu versperren.

Etwaige Beschwerden oder Mängel müssen sofort übermittelt werden, damit die Problembehebung umgehend veranlasst werden kann.

Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 2 Wochen.

Nutzungsbedingungen für das Internet:

Dem Mieter steht das Internet ausschließlich für den Buchungszeitrum als kostenlose Serviceleistung zur Verfügung. Der Mieter darf die Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben.

Es liegt im Verantwortungsbereich des Mieters seine Endgeräte wie Laptop, IPad, etc. mit aktueller Virensoftware gegen etwaige Schadsoftware zu schützen.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, bestimmte Seiten zu sperren.

Im Falle der Nutzung von kostenpflichtigen Dienstleistungen hat der Gast die zugehörigen Kosten zu tragen. Außerdem haftet er für alle Kosten, die durch die rechtswidrige Verwendung des WLANs entstehen.

Der Gast darf das WLAN nicht zur Versendung von Spam nutzen, keine rechtwidrigen Inhalte nutzen, zugänglich machen oder verbreiten und hat die geltenden Jugendschutzvorschriften einzuhalten hat.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch die rechtswidrige Verwendung des WLANs entstanden sind.

§ 8 Schlussbestimmungen

Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt jenes zuständige Gericht in Wien, an welchem sich der Standort des Apartments befindet als Gerichtsstand vereinbart.

Pflichtinformation nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats: Link zur Homepage der Stelle für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Für erste Fragen betreffend einer Streitschlichtung stehen wir Ihnen jederzeit unter office@apartmentsinwien.at zur Verfügung.

Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Regelung.

Wir sind für Sie täglich von 9 – 22 Uhr unter der Telefonnummer +43/ 664 – 460 16 44 oder unter office@apartmentsinwien.at erreichbar.

Mag. Gabriele Schlappinger

ApartmentsInWien
Pezzlgasse 36/ Top 6
A-1170 Wien

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